H. – P. Ripphausen Transporte hat ein QS-System erstellt, das dem Code GMP+ entspricht. Das Unternehmen möchte alle Anforderungen erfüllen, um für die GMP+ – Anerkennung „Transport Futtermittel (B4.1, früher GMP 01/07)“ und „Lagerung und Umschlag von Futtermitteln“ (B3, 2007) in Betracht zu kommen.
Ein gut funktionierendes QS-System, ausgehend von den Wünschen der Abnehmer, ist ein wichtiges Instrument zur effizienten Steuerung der Betriebsaktivitäten. Die Kontinuität des Betriebes steht hiermit im engen Zusammenhang.
Auszuschließen sind vom Standard B3 (2007) folgende Bereiche:
4.5.2 Probenahme; da wir nur von einem Kunden Futtermittel lagern, ist eine Zurückverfolgung anhand von Proben nicht notwendig.
5.2.3 Bearbeitungsanlagen; da das Futtermittel nur für einen Kunden gelagert und nicht weiter veredelt oder bearbeitet wird, kommen keine Anlagen wie Sieb, Waage etc zum Einsatz.
5.2.7 Wasser und Dampf; da keine Reinigungsarbeiten mit Wasser oder Dampf oder entsprechende Bearbeitung des Futtermittels bei uns vorgenommen werden.
5.3.3 Schädlingsbekämpfung; solange die Zuckerfabrik Pfeiffer und Langen die Lagerfläche anmietet, ist diese für die Einhaltung der Maßnahmen zuständig. Sie beauftragt und bezahlt den Kammerjäger. Die Listen, ob und wann der Kammerjäger vor Ort war und welche Maßnahmen getroffen wurden, werden trotzdem von uns zur eigenen Sicherheit und Kontrolle geführt.
6. Handel mit Futtermitteln; wir sind lediglich für einen Kunden als Zwischenlager anzusehen. Es wird weder gehandelt noch veredelt oder weiterverkauft. Daher entfällt dieser Punkt vollständig.
7.3 Reinigung und Sieben,
7.4 Trocknung und Lüftung,
7.6 Einfache Bearbeitung von Futtermitteln, sowie der Punkt
7.7 Verpacken fallen alle ebenfalls weg, weil wir nicht handeln, bearbeiten oder veredeln.
Die Anlage 2, Brennstoffe, wird ebenfalls ausgeschlossen, weil diese nicht zu den von uns
gelagerten Produkten gehören.